Elektroroller dürfen auf die Straße

Elektroroller TestDie wendigen Elektroroller werden wohl zukünftig zum Stadtbild vieler deutscher Großstädte gehören. Sie sind praktisch, werden elektrisch betrieben und nach Gebrauch platzsparend zusammengeklappt. Seit dem 15. Juni sind sie per Gesetz erlaubt. Damit ist der Weg frei für Unternehmen die die Roller vermieden. Wer auf die Straßentauglichkeit achtet, kann auch mit einem privaten Elektroroller zur Arbeit fahren.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt den Einsatz der Tretroller. Sie gilt für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die technisch bedingt eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen. Sie gibt vor, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und enthält auch einen eigenen Bußgeldkatalog für Vergehen mit dem Roller.

Elektroroller im Straßenverkehr im Test

Die neue Verordnung legt fest, dass sich die Kleinstfahrzeuge den Verkehrsraum mit Fahrrädern teilen. Damit folgen die Fahrer der Tretroller zunächst der Beschilderung für Radfahrer. Schilder eigens für Elektroroller sind bereits geplant.

Auf der Fahrbahn dürfen sie nur fahren wenn kein Radweg vorhanden ist. Eine für Radfahrer freigegebene Einbahnstraße oder Fußgängerzone kann also auch mit dem Roller befahren werden. Das Fahren auf der Autobahn ist untersagt. Auch die Ampelregelung gleicht der der Radfahrer. Gibt es eine Fahrradampel, gilt diese auch für den Elektroroller. Falls nicht, richten sich die Fahrer nach der Pkw-Ampel. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt, dass für die Benutzung der Tretroller kein Führerschein benötigt wird.

Leider hat der Elektroroller Test gezeigt, dass viele Scooter nach wie vor nicht die nötigen Anforderungen erfüllen. Hierbei muss jedoch zwischen Chinamodellen und Modellen hochwertiger Marke wie Vespa und Schwalbe unterschieden werden.

Alle Personen ab 14 Jahren dürfen damit fahren. Das Fahren mit mehreren Personen auf dem Roller ist verboten, sie sind für den Transport einer einzelnen Person zulässig. Eine Helmpflicht besteht nicht, den Fahrern wird jedoch geraten einen Helm zu tragen, um sich vor Kopfverletzungen zu schützen. Die Verordnung war der Startschuss für viele Anbieter, die ihre Roller innerhalb kurzer Zeit in deutschen Großstädten verteilten. Diese können per App von Kunden nach Bedarf gemietet werden.

Anforderungen an den Elektroroller

Die neue Verordnung schreibt die Straßentauglichkeit der Kleinstfahrzeuge vor. Dazu gehört das Vorhandensein zweier voneinander unabhängiger Bremsen und die entsprechende Beleuchtung. Ein Vorder- und Rücklicht sowie eine Bremsleuchte sind vorausgesetzt. Zusätzlich muss das Kleinstfahrzeug über eine laut tönende Glocke verfügen. Ein Blinker ist nicht vorgesehen, der Richtungswechsel wird mittels Handzeichen angegeben.

Nachrüstungen sind eingeschränkt möglich. Alle Elektroroller müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt eine Betriebserlaubnis erhalten. Ohne diese dürfen sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Der Fahrer muss außerdem eine Haftpflichtversicherung für den Roller abschließen. Diese kommt für Schäden an Dritten auf. Für den Nachweis der Versicherung wird eine Plakette auf dem Elektroroller angebracht. Auch Teilkaskoversicherungen werden angeboten, sind jedoch nicht vorgeschrieben. Das Kleinstfahrzeug darf für den Einsatz auf der Straße maximal 70 cm breit, 1,4 m hoch und 2 m lang sein. Das maximal zulässige Gewicht beträgt 55 kg. Bei Verstößen gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen Bußgelder an. Das Fahren ohne Versicherung kostet dem Fahrer 40 Euro, liegt keine Betriebserlaubnis vor, beträgt die Strafe bereits 70 Euro. Auch das Fahren über eine rote Ampel oder nebeneinander wird geahndet.